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Aktivitäten und Aktivierungsgespräch

Mögliche Aktivitäten des Baustoffhandels

Grundsätzlich sollte die Aktivierung in der Region, in erster Linie als Unternehmer in der Region, mit der entsprechenden Fachkompetenz angegangen werden.

Im Baustoffhandel sind daher 3 Gruppen zu unterscheiden:

  • Unternehmer/ Eigentümer/ Geschäftsführer/ Niederlassungsleiter
  • Abteilungsleiter/ Fachverkäufer Tiefbau-Galabau
  • Verkäufer/Berater

Die genannten 3 Gruppen müssen zur Starkregenvorsorge im Bild sein, bzw. möglichst als Spezialist /- in geschult. Diese Schulung kann im Groben über den BDB, die AG Tiefbau, erfolgen oder im Detail über das IKT zum Starkregen-Berater.

Aktivierungsgespräch und Koordination zur Starkregenvorsorge in der Region

Das Aktivierungsgespräch sollte von der Geschäftsführung ausgehen und kann auf 2 Szenarien beruhen:

1. In jüngster Vergangenheit hat in der Kommune oder regionaler Nähe ein Starkregenereignis mit Schadensfällen stattgefunden

2. Das Thema ist noch nicht ausreichend in der multidimensionalen Betrachtung angegangen worden. Nach einem Starkregenereignis ist die Akzeptanz in der Prävention deutlich höher, da Stadt- oder Gemeinderat, im besonderen Sinne des Stadt- und Gemeindewohles, in Aktion treten und dabei im Wesentlichen auf Basis der vorherrschender Gesetze handeln müssen (WHG, LWG …).

Die Zielgruppen für erste Aktivierungsgespräche können wie folgt aussehen:

  • Baustoffhändler vor Ort
  • 1 bis 2 Tiefbauunternehmer / Bauingenieure
  • 1 – 4 Stadtratsmitglied(er) / Fraktion / Bauausschuss
  • Bauamtsleiter / Verantwortlicher Entwässerung
  • max. 10TN

Ziel des Termines ist es, Grundinformation analog zum Leitfaden zu vermitteln. Dabei kann unterstützend der Abteilungsleiter mit Fachkunde oder auch ein sog. „Berater in der Starkregenvorsorge (IKT)“ eingeschalten werden.

Ein weiteres Ziel ist der Aufbau des Aktionsnetzwerkes. Die Hoheit zu den Maßnahmen liegt klar bei der Kommune, allerdings mit der Betrachtung der gefährdeten Grundstückseigentümer.

 

Abendveranstaltung zur Starkregenvorsorge

Soweit Szenario 1 mit einem Starkregenereignis in der Kommune kombiniert ist, so herrscht ein deutlich höherer Druck in der öffentlichen Wahrnehmung und Presse. Angst und Verunsicherung sind bei Grundstückseigentümern und Anwohnern groß.

Hier bietet sich ein öffentlicher Informationsabend für Betroffene/Interessierte an, zu dem die Ausgangslage z. B. vom Bauamt ggf. mit Planer beschrieben wird.
Soweit noch keine Gefahren- und Risikokarte erstellt ist, wäre dies der richtige Moment der Ankündigung durch den Bürgermeister.

Der Baustoffhändler präsentiert sich im o.g. Aktionsnetzwerk als Problemlöser in der Region mit Produktlösungen und Verarbeitern im Kundenkreis und einer entsprechenden Ausstellung. Für diesen Auftritt empfiehlt sich ebenfalls ein Berater der Starkregenvorsorge (IKT) da diese im Bereich Kommunikation, PR und Aktionspläne geschult sind.

 

Bei Szenario 2 macht ein Informationsabend in o.g. Ausrichtung nur Sinn, wenn eine Gefahren- und Risikokarte erstellt ist. Sobald in der Kommune die Informationen vorliegen, ist gemäß dem Gesetz zur Informationsfreiheit ein Offenlegungszwang die Konsequenz.

Da auch hier Grundstückseigentümer rasche Antworten erhalten möchten, z. B. zu Risikogebieten, betroffene Flächen etc. kann der Baustoffhändler ebenso den Auftritt als Problemlöser der Region nutzen.