Hochwasser

Gefahrencheck

Checkliste : Ist mein Grundstück oder Gebäude bei Starkregen gefährdet?

Gebäudeentwässerung und Rückstauschutz

  • Liegen einzelne Entwässerungsobjekte meines Wohnhauses unterhalb der Rückstauebene (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, etc.)
  • Sind alle diese Entwässerungsobjekte notwendig oder kann womöglich auf einzelne verzichtet werden?
  • Sind Entwässerungsobjekte, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen einen Rückstau gesichert?
  • Sind die eingebauten Rückstauverschlüsse funktionsfähig und werden diese entsprechend den Herstellerangaben betrieben?
  • Sind Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene vorhanden und wenn ja: sind diese gesichert?
  • Gibt es problematische Entwässerungssituationen (z.B. Bodenablauf im Kellerabgang)?
  • Sind Rückstauverschlüsse in Hauptleitungen so eingebaut, dass ein Abfließen des Niederschlagswassers der eigenen Dachflächen nicht möglich ist?
  • Sind an die Grundleitungen Drainagen angeschlossen, die bei Rückstau ebenfalls mit eingestaut werden?
  • Existiert eine Toilettenanlage oder sind Waschmaschinen, Brennwertheizungen oder sonstige Sanitäreinrichtungen unterhalb der Rückstauebene angeschlossen, die über eine Hebeanlage entwässert werden müssen? Ist die Hebeanlage funktionsfähig?


Oberflächenwasser

  • Ist mein Grundstück durch Oberflächenabfluss von der Straße, aus Nachbargrundstücken oder angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gefährdet?
  • Kann oberflächlich abfließendes Wasser bis an mein Haus gelangen?
  • Besteht ein ebenerdiger Eingang oder eine ebenerdige Terrasse, so dass Wasser oberflächig ins Erdgeschoß eindringen kann?
  • Sind die Kellerschächte wasserdicht und hoch genug?
  • Besteht bei den Kellerfenstern ohne Lichtschächte ein ausreichender Abstand zwischen Boden und Kellerfenstern?
  • Kann Wasser über einen äußeren Kellerabgang eintreten? Haben Gehwege, Hofzufahrten und Stellplätze Gefälle zum Haus? Wohin fließt das Wasser ab?
  • Kann von der angrenzenden Straße Wasser in meine Tiefgarage fließen?

(Quelle: Stadt Karlsruhe)