Rechtliche Rahmenbedingungen
Wasserrecht und Planungsrecht
Sowohl im Baugesetzbuch als auch in den Wassergesetzen sind zur Vorsorge und zum Schutz vor urbanen Sturzfluten Vorgaben enthalten, die bei Planungen und Genehmigungen umzusetzen sind. Dazu sind in der Bauleitplanung Maßnahmen
zur Verminderung und Rückhaltung des Oberflächenabflusses vorzusehen.
Im Rahmen der Generalentwässerungsplanung ist eine Überprüfung des Entwässerungssystems erforderlich, um gefährdete Gebiete zu ermitteln und das Haftungsrisiko für den Entwässerungsverpflichteten zu reduzieren.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist als Überbegriff (insbes. über das Wasserrecht) zu setzen, da die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) die europäische Richtlinie ist, welche den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik der EU vereinheitlichen soll.
Vereinfacht dargestellt sieht die Gesetzeslandschaft wie folgt aus:
Die derzeitige Herausforderung ist jedoch, dass keine Verknüpfung von Wasserrecht und Bauleitplanung existiert, sodass sich private, gewerbliche Bauherren und Ihre Planungsbüros bei der Vorsorge rechtlich integrativ um einen Einklang bemühen müssen.
Neben der o.g. Gesetzesgebung sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von technischen Regeln zu dieser Thematik erstellt worden. Neben dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), mit den entsprechenden Normen, ist insbesondere die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hervorzuheben.